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README.md
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README.md
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# IU-Case-Study-Wirtschaftsethik
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# paper-template
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This is a latex template to write research papers.
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## Clean working with windows
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On a mac when we use the `-ouput-folder` key in sublime-project, all the build files are written to that output folder. But that does not happen on windows. For windows we need to install Perl and then add a few lines of code to the User setting of LaTeXtools under the `builder-settings` key.
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```
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"windows" : {
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// See README or third-party documentation
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"script_commands":
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["latexmk -pdf -outdir=build -auxdir=build -f -interaction=nonstopmode -synctex=1 "]
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},
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```
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Download Perl form [here.](https://strawberryperl.com/)
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To have a clean build, build with script using the key combination: `ctrl+shift+b`
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\section{Abbildungen}
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16
chapters/Abkürzungen.tex
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chapters/Abkürzungen.tex
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\section*{Abkürzungsverzeichnis}
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\addcontentsline{toc}{section}{Abkürzungsverzeichnis}
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\begin{acronym}[Bash]
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\acro{AG}{Aktiengesellschaft}
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\acro{AktG}{Aktiengesetz}
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\acro{CEO}{Chief Executive Officer}
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\acro{CG}{Corporate Governance}
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\acro{DCGK}{Deutscher Corporate Governance Kodex}
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\acro{EU}{Euopäische Union}
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\acro{HGB}{Handelsgesetzbuch}
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\acro{SE}{Societas Europaea}
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\acro{SEAG}{Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)}
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\acro{SEBG}{Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SE-Beteiligungsgesetz - SEBG)}
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\acro{SE-RL}{Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer}
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\acro{SE-VO}{Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)}
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\end{acronym}
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3
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\begin{abstract}
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Lorem Ipsum is simply dummy text of the printing and typesetting industry. Lorem Ipsum has been the industry's standard dummy text ever since the 1500s, when an unknown printer took a galley of type and scrambled it to make a type specimen book. It has survived not only five centuries, but also the leap into electronic typesetting, remaining essentially unchanged. It was popularised in the 1960s with the release of Letraset sheets containing Lorem Ipsum passages, and more recently with desktop publishing software like Aldus PageMaker including versions of Lorem Ipsum.
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\end{abstract}
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12
chapters/Aufgabenstellungen.tex
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chapters/Aufgabenstellungen.tex
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\section{Aufgabenstellungen}
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\subsection{Aufgabe 1}
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Erläutere im Detail die deutsche Corporate Governance, indem du sowohl das deutsche Corporate Governance System, als auch die Regulierungspraxis darstellst
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Hier geht es darum, dass Sie die Ausgestaltung von Corporate Governance in Deutschland gemäss des DCGK (https://www.dcgk.de/de/) erörtern. Der DCGK basiert hierbei auf dem Dualistischen System, auf das Sie im Rahmen Ihrer Ausführungen eingehen müssen.
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\subsection{Aufgabe 2}
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Inwiefern hat die Einführung der europäischen Aktiengesellschaft, die der deutschen Corporate Governance eigentlich wiederspricht, die deutsche Regulierungspraxis verändert?
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Die SE basiert auf dem monistischen System. Dies bedingt somit, dass der DCGK in Deutschland entsprechend erweitert werden muss. Dies ist in der Arbeit zu belegen.
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Bei der ersten oben von Ihnen gestellten Frage geht es darum, dass sie aufzeigen, wie die Kontrollmechanismen bei einer Unternehmung im DCGK geregelt sind, also insbesondere das in Deutschland angewandte dualistische System einer Trennung von Führung und Kontrolle einer Unternehmung.
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\section{Das dualistische CG System in Deutschland}
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% -- ------------------------------------------------------------------------ --
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% -- Rechtliche Regularien in deutschland
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% -- ------------------------------------------------------------------------ --
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\subsection{Rechtliche Einordnung}
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\label{sec:Rechtliche Einordnung}
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Die Regulierungspraxis des deutschen \ac{CG}-Systems wird bestimmt durch die drei einschlägigen Hauptregularien \ac{HGB}, \ac{AktG} und \ac{DCGK} \parencite[vgl.][S.31]{Q8}. Das \ac{HGB} bildet die rechtliche Grundlage auf der das \ac{AktG} aufsetzt. Dieses erweitert und spezifiziert die Vorgaben des \ac{HGB} und zielt spezifisch auf Aktiengesellschaften ab. Im \ac{CG}-Kontext regelt es u.a. das grundlegende Modell der Bestellung und Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat. Der \ac{DCGK} erweitert die Vorgaben des \ac{AktG} um Vorgaben, Empfehlungen und Anregungen mit teils verbindlichem, teils dsipositiv zu begründendem Charakter. Unterenehmen die dem \ac{AktG} unterliegen müssen gemäß \citetitle[§161][]{Q7} jährlich eine Ensprechungserklährug zum \ac{DCGK} abgeben, in der etwige Abweichungen enthalten sein müssen (e.g. \cite{Q4}).
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In den folgenden Kapiteln und Abschnitten dieser Arbeit werden die einzelnen Vorgaben dieser drei Regularien zu einem Gesamtbild des deutschen \ac{CG}-Systems zusammengetragen.
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% -- ------------------------------------------------------------------------ --
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% -- Das dualistische System
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% -- ------------------------------------------------------------------------ --
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\subsection{Das dualistische System}
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\label{sec:Das dualistische System}
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% -- ---------- --
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% -- Einleitung --
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% -- ---------- --
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Beim dualistischen System der Corporate Governance handelt es sich um ein in Deutschland verbreitetes \ac{CG}-System, auf welchem unter anderem die deutsche \ac{AG} basiert \parencite[vgl.][S.30]{Q8}. Bei diesem System werden \textit{Leitungs- und Managementfunktionen} bzw. \textit{Kontroll- und Treuhandfunktionen} von zwei unterschiedlichen Organ wahrgenommen, dem \textit{Aufsichtsrat} sowie dem \textit{Vorstand} \parencite[vgl.][S.39]{Q102}.
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Abbildung \ref{fig:Abb02} auf Seite \pageref{fig:Abb02} zeigt eine vereinfachte Darstellung des dualistischen \ac{CG}-Systems.
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% -- ------------ --
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% -- Aufsichtsrat --
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% -- ------------ --
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\subsubsection{Aufsichtsrat}
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Der Aufsichtsrat übernimmt im dualistischen System die Kontroll- und Treuhandfunktion. Seine zentrale Überwachungsfunktion ist in \citetitle[§111][]{Q7} festgeschrieben, welcher gleichzeitig auch das \textit{Geschäfts- führungsverbot} des Aufsichtsrates enthält. Damit soll die Trennung zwischen Führungs- und Kontrollfunktion unterstrichen werden \parencite[vgl.][S.35]{Q8}.
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Der Aufsichtsrat besteht nach \citetitle[§95][]{Q7} aus mindestens drei, höchstens 11 Mitgliedern. Seine Zusammensetzung hängt nach \citetitle[§96][]{Q7} von den für das Unternehmen geltenden Mitbestimmungsvorschriften ab. Bei größeren Unternehmen inkludiert der Aufsichtsrat üblicherweise Vertreter mehrerer Stakeholdergruppen. Die Shareholder-Vertreter werden von der \textit{Aktionärsversammlung} gewählt. In Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens werden weitere Mitglieder von den Mitarbeitenden des Unternehmens gewählt. Abschließend werden auch die Interessen der Gläubiger des Unternehmens bei der Zusammensatzung des Aufsichtsrats personell berücksichtigt. \parencites[vgl.][S.20]{Q305}[vgl.][S.39f.]{Q102}[vgl.][S.33]{Q8} Aufgabe des Aufsichtsrates ist somit auch die Berücksichtigung der Interessen relevanter Stakeholder \parencite[vgl.][S.43]{Q102}.
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Die Mitglieder des Aufsichtsrates wählen zudem einen Vorsitzenden aus ihren Reihen. Er ist zuständig für die interne Koordination sowie die Vertretung des Aufsichtsrats nach außen. (\citetitle[vgl. Grundsatz 7][]{Q3})
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% -- -------- --
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% -- Vorstand --
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% -- -------- --
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\subsubsection{Vorstand}
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Die Aufgabe des Vorstands besteht in der Wahrnehmung der Leitungs- und Managementfunktion. Er leitet nach \citetitle[§76 Abs.1][]{Q7} das Unternehmen und vertritt es nach \citetitle[§78 Abs 1][]{Q7} auch nach außen hin. Der Vorstand verköpert dabei nach \citetitle[§ 93 Abs.1 und 2][]{Q7} die Rolle des Geschäftsführers des Unternehmens. Darüber hinaus entwickelt er die strategische Ausrichtung des Unternehmens, welche er mit dem Aufsichtsrat abstimmt. (\citetitle[vgl. Grundsatz 1, 2][]{Q3})
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Zu seinen konkreten Aufgaben gehören damit u.a. die Einberufung von Vollversammlungen, die Vorbereitung und Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen, die Einrichtung der Buchführung sowie die Berichterstattung an den Aufsichtsrat (\cite[vgl.][S.39f.]{Q102};\citetitle[vgl. Grundsatz 15][]{Q3}).
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Auch wenn prinzipiell alle Mitglieder des Vorstands gemäß des \textit{Gesamtführugsprinzips} nach \citetitle[§77 Abs.1 Satz 1][]{Q7} gemeinsam entscheiden müssen, kann hiervon nach \citetitle[§77 Abs.1 Satz 2][]{Q7} abgewichen werden. Davon eingeschlossen sind Konstrukte wie das \textit{Ressortprinzip}, nach welchem Vorstandsmitgliedern Verantwortungsbereiche zugesprochen werden können. Innerhalb dieser Bereiche agieren die Vorstandsmitglieder dann weitgehend autonom \parencite[vgl.][S.41]{Q102}. Auch kann dem Vorstandsvorsitzenden eine alleinige Entschiedungskompetenz in Pattsituationen eingeräumt werden \parencite[vgl.][S.32f.]{Q8}. Nicht zulässig nach \citetitle[§77 Abs.1 Satz 2 a.E.][]{Q7} ist hingegen ein \textit{direktionaler Stil}, bei dem sich ein Mitglied des Vorstandes gegen die Mehrheit durchsetzen kann.
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Der Vorstand wird, wie bereits dargestellt, durch den Aufsichtsrat berufen und abberufen. Der \ac{DCGK} empfielt bei der Bestellung auf Diversität sowie Alter der Vorstandsmietglieder zu achten (\citetitle[vgl. B.1][]{Q3}). Aktiengesellschaften, bei denen das Mitbestimmungsgesetz greift, sind verpflichtet als Teil des Vorstands einen gleichberechtigten Arbeitsdirektor zu bestellen. Seine Aufgaben umfassen vorwiegend Personal- und Sozialangelgenheiten \parencite[vgl.][S.41]{Q102}.
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Der Vorstand darf nach \citetitle[§84 Abs.1][]{Q7} für maximal fünf Jahre bestellt werden. Eine erneute Bestellung obliegt dem Aufsichtsrat.
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Die Ernennung mehrerer Vorstandsmitglieder wird von \citetitle[§84 Abs.2][]{Q7} nicht verlangt, ist jedoch gängige Praxis und findet sich auch indirekt im \ac{DCGK} (\citetitle[vgl. e.g. Grundsätze 1, 8, 9][]{Q3}). Die Ernennung eines Vorsitzenden wiederrum wird durch den \citetitle[Grundsatz 1][]{Q3} explizit vorgegeben. Aufgabe des Vorsitzenden in der Praxis ist die Repräsentation des Unternehmens nach außen hin \parencite[vgl.][S.116f.]{Q306}.
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% -- Verwicklungen --
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\subsubsection{Interessenkonflikte}
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\label{sec:Interessenkonflikte}
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Um Interessenkonflikte zu vermeiden sind nach \citetitle[§§100, 105][]{Q7} gewisse Formen der personelle und auch zeitliche Verflechtung von Mandaten untersagt. Davon betroffen ist u.a. die gleichzeitige Wahrnehmung von Mandaten in beiden Gremien oder auch das Verbot der Überkreuzverflechtung von Mandaten in beiden Gremien unterschiedlicher Unternehmen. Darüber hinaus existieren weitere Vorschriften um potenzielle Interessenkonflikte gemäß des \textit{Transparenzprinzips} kenntlich zu machen. Hier sind u.a. \citetitle[§125 Abs.1][]{Q7} sowie \citetitle[§285 Nr.10][]{Q14} zu nennen, welche im Falle potenzieller Interessenkonflikte durch die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten in mehreren Unternehmen eine Anzeigepflicht auch im Jahresabschluss einführen.
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Der \ac{DCGK} gibt hierzu weiterreichende Empfehlungen. Nach \citetitle[C.6][]{Q3} soll der Aufsichtsrat eine hinreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder umfassen. Unabhängig ist dabei in dem Sinne zu verstehen, dass keine persönlichen oder geschäftlichen Verflechtungen zum kontrollierten Unternehmen oder dessen Vorstand bestehen, die einem Interessenkonflikt begründen. (\citetitle[vgl. C.7 bis C.10][]{Q3}).
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Ferner sollen nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder desselben Unternehmens in einem Aufsichtsrat tätig sein, wobei ein Mandat bei einem wesentlichen Wettbewerber gundsätzlich unzulässig ist (\citetitle[vgl. Grundsatz 19, C.12][]{Q3}).
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Treten Interessenkonflikte auf, so sind diese dem Aufsichtsrat sowie der Hauptversammlung anzuzeigen und können zum Entzug des Mandats führen (\citetitle[vgl. E.1, E.2][]{Q3}).
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% -- ----------------- --
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% -- Kontrollkompetenz --
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\subsubsection{Kontrollkompetenz des Aufsichtsrates}
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\label{sec:Kontrollkompetenz des Aufsichtsrates}
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Um seine Kontrollfunktion wahrnehmen zu können benötigt der Aufsichtsrat zunächst Informationen. Nach \citetitle[§90 Abs.3; §111 Abs.1, 2; §171][]{Q7} verfügt er über weitreichende Einsichtsrechte und Kontrollpflichten. Eine weitere Informationsquelle stellen Jahresabschluss und Lagebereicht dar, die der Aufsichtsrat nach \citetitle[§171][]{Q7} zu prüfen hat. Daneben kann er sich Berichten von Wirtschaftsprüfern, der internen Revision und von Abschlussprüfern bedienen \parencite[vgl.][S.43]{Q102} Schließlich hat der Vorstand nach \citetitle[§90 Abs.1,2; §170][]{Q7} aktive Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat.
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Um im Zuge seiner Kontrollfunktion Einfluss zu nehmen, kann sich der Aufsichtsrates u.a. seines personellen Einfluss bedienen \parencite[vgl.][S.35]{Q8}. Er bestellt und entlässt nach \citetitle[§84][]{Q7} die Vorstandsmitglieder und entscheidet darüber hinaus nach \citetitle[§87][]{Q7} sowie \citetitle[Grundsatz 23][]{Q3} über deren Vergütung.
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Eine weitere Form des Einflusses nimmt der Aufsichtsrat gemäß \citetitle[§77 Abs.2][]{Q7} durch die Festlegung der Geschäftsordnung für den Vorstand wahr. Ferner verfügt er nach \citetitle[§§90, 111][]{Q7} sowie \citetitle[D.6][]{Q3} über eine \textit{Beratungskompetenz} bei weitreichenden Unternehmensentscheidungen. Darüber hinaus unterstützt und berät er den Vorstand bei der Führung des Unternehmens (\citetitle[vgl. Grundsatz 6][]{Q3}).
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Abschließend kann der Aufsichtsrat die weitreichende Entscheidungskompetenz des Vorstands nach \citetitle[§111 Abs.4][]{Q7} einschränken. Es steht ihm frei, Geschäftsentscheidungen festzulegen, für die eine Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich ist. Damit erhält der Aufsichtsrat ein Veto-Recht, durch welches er indirekt auf die Leitung des Unternehmens Einfluss nehmen kann \parencite[vgl.][S.25]{Q303}.
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\begin{figure}
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\centering
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\caption{\textit{Das dualistische CG-System}}
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\includegraphics[width=\textwidth]{Abb02_Das dualistische System} \\
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Eigendarstellung
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\label{fig:Abb02}
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\end{figure}
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68
chapters/Chapter 2.tex
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68
chapters/Chapter 2.tex
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\section{Das monoistische System}
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\label{sec:Das monoistische System}
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% -- ---------- --
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% -- Einleitung --
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% -- ---------- --
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Beim monoistischen System der Corporate Governance handelt es sich um ein angelsächsisch orientiertes \ac{CG}-System, auf welchem auch die europäische Grundform der \ac{SE} basiert \parencite[vgl.][S.49ff.]{Q8}. Beim monoistischen System werden Leitungs- und Managementfunktionen bzw. Kontroll- und Treuhandfunktionen von demselben Organ wahrgenommen, dem \textit{Board of Directors}. Dieses setzt sich aus den beiden Gruppen der \textit{Inside} und der \textit{Outside Directos} zusammen sowie aus dem \textit{\ac{CEO}} und dem \textit{Chairman of the Board}. Das Board of Directors wird durch das \textit{Shareholder-Meeting} bestellt. \parencite[vgl.][S.37f.]{Q102}
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Abbildung \ref{fig:Abb03} auf Seite \pageref{fig:Abb03} zeigt eine vereinfachte Darstellung des dualistischen \ac{CG}-Systems.
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% -- Organe
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\subsection{Organe}
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Die Inside Directos, auch \textit{Managing Directors} genannt, nehmen die Leitungs- und Managementfunktionen wahr. Sie sind hauptamtlich für das Unternehmen tätig und kümmern sich um die operative Geschäftsführung. \parencite[vgl.][S.37f.]{Q102}
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% -- Outside Directors --
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Die Outside Directos hingegen, auch \textit{Non-Executive Directos} gennant, nimmt die Kontoll- und Treuhandfunktionen wahr. Um diese Funktionen wahrnehmen und dabei auch die restlichen Mitglieder des Board kontrollieren zu können, müssen die Outside Directors unabhängig vom Unternehmen sein. \parencite[vgl.][S.37f.]{Q102} Die Outside Directors stellen üblicherweise die Mehrheit im Board. \parencites[vgl.][S.17]{Q303}[vgl.][S.73]{Q301}
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% -- CEO & Chairman --
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\ac{CEO} und Chairman of the Board werden vom Board of Directors aus sich heraus gewählt. Der \ac{CEO} zählt zur Gruppe der Inside Directors und ist zur Leitung der Gesellschaft bevollmächtigt. Der \textit{Chairman of the Board} steht dem Board of Directors als Vorsitzender vor. Die Rollen \ac{CEO} und Chairman of the Board können in Personalunium ausgeübt werden. \parencite[vgl.][S.37f.]{Q102}
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% -- Shareholder-Meetings --
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Zusätzlich zur Berufung des Boards of Directors können die Shareholder Ihre Interessen in regelmäßigen Shareholder-Mettings wahrnehmen. Dort können sie das Board kontrollieren und auch abbestellen. Darüber hinaus können sie die Unternehmenssatzung über sogenannte \textit{by-laws} gestalten. Die Shareholder-Meetings sind vergleichbar mit der deutschen Hauptversammlung im dualistischen System. \parencites[vgl.][S.38]{Q102}[vgl.][S.71f.]{Q301}
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% -- Committies --
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Ferner ist die Bildung von \textit{Committies} aus dem Board heraus üblich, auf die diverse Aufgaben und Kompetenzen übertragen werden. Zu den häufigsten Committies zählen das \textit{Audit Committie}, welches mit der Überwachung und Kontrolle u.a. des Jahresabschlusses betreut wird, sowie diverse \textit{Managing Committies}, welche mit Managmentaufgaben betreut sind. \parencite[vgl.][S.37f.]{Q102}
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\begin{figure}
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\centering
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\caption{\textit{Das monoistische CG-System (Board Struktur)}}
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\includegraphics[width=0.75\textwidth]{Abb03_Das monoistische System} \\
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Eigendarstellung
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\label{fig:Abb03}
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\end{figure}
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% -- ------------------------------------------------------------------------ --
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% -- Kurze Diskussion
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% -- ------------------------------------------------------------------------ --
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\subsection{Diskussion ausgewählter Aspekte beider Systeme}
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Im folgenden werden einige ausgewählte Aspekte des dualistischen und des monoistischen Systems kritisch disktiert.
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Mallin begüßt beim dualistischen System ferner, dass durch die Abbildung der Interessenlagen unterschiedlicher Stakeholder im Aufsichtsrat der Aufbau langfristiger Beziehungen zu diesen Gruppen sowie die Berücksichtigung ihrer Interessen gefördert wird \parencite[vgl.][S.215]{Q304}.
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Mallin merkt zum deutschen dualistischen \ac{CG}-System positiv an, dass durch die strikte organisatorische Trennung der Leitungs- und Managementfunktionen von den Kontroll- und Treuhandfunktionen die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats gesichert wird \parencite[vgl.][S.215]{Q304}.
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Damit konsistent kritisiert sie die geringe Unabhängigkeit zwischen den Unternehmensführungs- und den -Kontrollinstanzen beim nonoistischen System gering aus. \parencite[vgl.][S.165f.]{Q304}
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Dieser Kritik schließt sich auch Kuck an. Aufgrund engen Verwobenheit beider Direktorengruppen in einem Board of Directors sowie ggf. in den Committies besteht, so Kuck, die Gefahr, dass Leitungs- und Managementfunktionen bzw. Kontroll- und Treuhandfunktionen in der Praxis durchmischt werden. \parencite[vgl.][S.18f.]{Q303}
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Zur Berücksichtigung diverser Shareholderinteressen im monoistischen gegenüber dem dualistischen System äußert sich Kuck ebenfalls kritisch. Angesichts der Besetzung des Boards of Directors ausschließlich durch Shareholdervertreter blieben Interessen anderer Stakeholdergruppen bei der Bildung des Boards unberücksicht. Daraus, so Kuck, ergibt sich eine deutlich stärkere Shareholder-Orientierung des monoistiaschen Systems gegenüber dem dualistischen System. \parencite[vgl.][S.17]{Q303}
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In Bezug auf die erfolgreiche Zusammenarbeit im monoistischen System unter Berücksichtigung der Interessen aller beteildigter Interessengruppen geben Welde
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und Eulerich zu bedenken, dass hier eine vertauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit innerhalb der Direktorengruppen im Board of Directors Voraussetzung ist. \parencite[vgl.][S.38]{Q102}
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Zur Machtkonzetration im monoistischen System äußert sich Van den Berghe. Er merkt an, dass es bei in Personaluniun ausgeübten Rollen \ac{CEO} und Chairman of the Board u einer großen Machtkonzentration kommen kann \parencite[vgl.][S.62]{Q302}. Dieser Ansicht schließt sich auch Kuck an \parencite[vgl.][S.17]{Q303}.
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136
chapters/Chapter 3.tex
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136
chapters/Chapter 3.tex
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\section{Die SE in Deutschland}
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% -- Rechtliche Einordnung
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\subsection{Rechtliche Einordnung}
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\label{sec:Rechtliche Einordnung 2}
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Das wichtigste Regularium zur \ac{SE} ist die \ac{SE-VO}. Die dortigen Bestimmungen sind aufgrund des Anwendungsvorrangs des europäischen Rechts vor nationalem Recht \parencite[vgl.][S.48]{Q8} in allen Mitgliedsstaaten der EU anzuwenden. Ausnahmen und Ergänzungen durch nationales Recht dürfen nach \citetitle[Art.9 Abs.1][]{Q11} nur erfolgen wo ausdrücklich in der \ac{SE-VO} erlaubt. \parencites[vgl.][S.7]{Q9}[vgl.][S.48]{Q8}
|
||||
Da die \ac{SE-VO} jedoch vorwiegend Aspekte der Gründung sowie der Organisationsverfassung regelt, kommt den nationlen Rechten eine große Bedeutung zu. Gültig ist dabei das nationale Recht desjenigen Staates, in welchem die \ac{SE} ihren Sitz hat. \parencite[vgl.][S.7]{Q9}
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Auf den nationalen Ebenen sind nach \citetitle[Art.9 Abs.1][]{Q11} die jeweiligen \textit{SE-Ausführungsgesetze} vorrangig vor den nationalen allgemeinen Aktiengesetzen.
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In Deutschland sind diese Ausführungsgesetze einerseits das \ac{SEAG} und andererseits das \ac{SEBG}. Ersteres regelt gesellschaftsrechtliche Aspekte während zweiteres die Beteildigung der Arbeitnehmer in der \ac{SE} ausgestaltet. \parencites[vgl.][S.7]{Q9}[vgl.][S.48f.]{Q8}
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Schließlich greifen bei einer \ac{SE} mit Sitz in Deutschland die allgemeinen aktienrechtlichen Vorschriften des \ac{AktG} in allen Belangen in denen \ac{SEAG} und \ac{SEBG} keine Regelung enthalten oder auf das \ac{AktG} verweisen. \parencite[vgl.][S.7]{Q9} Somit kommt der Wahl der Sitzes bei der Gründung der \ac{SE} eine große Bedeutung zu \parencite[vgl.][S.8]{Q9}.
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Eine Darstellung der rechtlichen Hirarchie kann der Abbildung \ref{fig:Abb01} auf Seite \pageref{fig:Abb01} entnommen werden.
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\begin{figure}
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\centering
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\caption{\textit{Hirarchie des SE-Rechts}}
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\includegraphics[height=6cm]{Abb01_Rechtspyramide} \\
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In Anlehnung an \textit{\cite[S.8]{Q9}}
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\label{fig:Abb01}
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\end{figure}
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Mit der Einführung der \ac{SE} wurde ein für Deutschland neues Operationsmodell eingeführt \parencite[S.49]{Q8}. So sieht \citetitle[Art.38][]{Q11} eine Wahlmöglichkeit zwischen einer dualistischen und einer monoistischen Organisationsverfassung vor. Diese besteht auch nach der Gründung durch nachträgliche Organisationsverfassungsanpassungen mittels Satzungsänderungen \parencites[vgl.][S.9]{Q10}[vgl.][S.48f.]{Q8}
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Die dualistische Ausprägung wird dabei von \citetitle[Art.39 bis 42][]{Q11} in Grundzügen geregelt. Diese werden um nationales Recht nach \citetitle[§§15 bis 19][]{Q12} sowie die allgemeinen aktienrechtlichen Regelungen des \ac{AktG} ergänzt. \parencite[vgl.][S.49]{Q8}
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Im Folgenden werden die beiden Formen der dualistischen und monoistischen \ac{SE} in Deutschland dargestellt und der dualistischen \ac{AG} im Kontext der \ac{CG} gegenüber gestellt.
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% -- Dualistische SE
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% -- --------------- --
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\subsection{Die dualistische SE}
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\label{sec:Die dualistische SE}
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% -- Gemeinsamkeiten SE & AG --
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Zwischen der dualistischen \ac{SE} und der \ac{AG} bestehen weitreichende Gemeinsamkeiten. Eine vereinfachte Darstellung der \ac{CG}-Struktur der monoistischen SE kann der Abbildung \ref{fig:Abb05} auf Seite \pageref{fig:Abb05} entnommen werden.
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Zunächst kennt die dualistische \ac{SE} ein mit dem Vorstand vergleichbares Leitungsorgan. Dieses besteht aus einem oder mehreren Geschäftsführern. Die genaue Anzahl wird durch die Satzung der Gesellschaft innerhalb der Grenzen nationalen Rechts gem. \citetitle[Art.39 Abs.1][]{Q11} festgelegt. Das Leitungsorgan ist nach \citetitle[Art.39 Abs.1][]{Q11} zur Geschäftsführung in eigener Verantwortung berechtigt. Bestellt und entlassen werden die Mitglieder gemäß \citetitle[Art.39 Abs.2][]{Q11} durch das Aufsichtsorgan. \parencites[vgl.][S.49f.]{Q8}[vgl.][S.10]{Q9}
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Auch das Aufsichtsorgan der dualistischen \ac{SE} ähnelt der deutschen AG stark. Es ist, wie auch der Aufsichtsrat, nicht zur geschäftsführung berechtigt (\citetitle[vgl. Art.40 Abs.1][]{Q11}). Eine strenge personelle und funktionelle Trennung ist vorgeschrieben, die zentrale Aufgabe des Organs besteht in der Kontrolle des Leitungsorgans und auch die Kontrollkompetenzen ähneln sich stark. So wird auch dem Aufsichtsorgan der dualistischen \ac{SE} nach \citetitle[Art.48][]{Q11} zugestanden, Geschäftsentscheidungen festzulegen, die einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen \citetitle[Art.48 Abs.1][]{Q11} i.V.m. \citetitle[§19][]{Q12}. \parencite[vgl.][S.10]{Q9}
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Beide Organe kennen nach \citetitle[Art.50 Abs.2][]{Q11} darüber hinaus einen Organvorsitzenden. Dieser hat in Pattsituationen die entscheidende Stimme inne. Von dieser Regelung kann jedoch in der Satzung oder bei mitbestimmten Gesellschaften zugunsten einer Gleichbehandlung abgewichen werden. \parencite[vgl.][S.50]{Q8}
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Bestellt und entlassen wird das Ausichtsorgan durch die Hauptversammlung (vgl. \citetitle[Art.40 Abs.2][]{Q11}). Im Fall der Mitbestimmung greifen zusätzlich die nationalen Regelungen, hier die \ac{SE-RL}. Im Falle der hälftigen Besetzung mit Vertretern der Arbeitnehmerschaft muss der Organ-Vorsitzende nach \citetitle[Art.42][]{Q11} zu den Shareholder-Vertreter gehören.
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\begin{figure}
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\centering
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\caption{\textit{Vereinfachte CG Struktur der dualistischen SE}}
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\includegraphics[width=\textwidth]{Abb05_Die dualistische SE} \\
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Eigendarstellung
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\label{fig:Abb05}
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\end{figure}
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% -- Unterschiede SE & AG --
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Trotz weitreichenden Ähnlichkeiten existieren jedoch einige im \ac{CG}-Kontext relevante Unterschiede zwischen der dualistischen \ac{SE} und der \ac{AG}.
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Bedeutend im \ac{CG}-Kontext sind dabei die verschäften Regelungen zu den Zustimmungsvorbehalten bei der dualistischen \ac{SE} nach \citetitle[Art.48 Abs.1][]{Q11}. Im Gegensatz zur \ac{AG} sind verpflichtend Zustimmungsvorbehalte bereits bei der Erstellung der Satzung festzulegen. Diese können, wie dargestellt, später durch das Aufsichtsorgan nach \citetitle[Art.48 Abs.1][]{Q11} i.V.m. \citetitle[§19][]{Q12} erweitert werden. \parencite[vgl.][S.12]{Q9}
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Einen weiteren Unterschied bilden die Regelungen zur Amtszeit von Organmitgliedern. Diese sind nach \citetitle[Art.46][]{Q11} im Gegensatz zur \ac{AG}, wenigstens in Form von Maximalzeiten, bereits in der Satzung festzulegen. Die gesetzlich zulässiche Maximalzeit von 6 Jahren fällt jedoch bei der \ac{SE} länger aus \parencite[vgl.][Art.46 Abs.1]{Q11}. \parencites[vgl.][S.12]{Q9}[vgl.][S.50]{Q8}
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Auch das Prinzip der \textit{Gesamtgeschäftsführung} ist in diesem Kontext zu nennen. Dieses wird durch \citetitle[Art.50 Abs.1][]{Q11} eingeschränkt. Grundsätzlich müssen bei beiden Gesellschaftsformen Geschäftsentscheidungen einstimmig durch den Vorstand getroffen werden. Eine Abweichungs von dieser dispositiven Regelung ist im Falle der \ac{SE} im Gegenzug zur AG jedoch nur über eine Modifikation der Satzungsregelung möglich, nicht aber der Geschäftsordnung. \parencites[vgl.][Art.46]{Q11}[vgl.][S.11]{Q9}
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Schließlich weichen die Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft bei mitbestimmten Gesellschaften von denen der \ac{AG} ab. Das System der Mitbestimmung in der \ac{SE} fällt in Deutschland sehr komplex aus \parencite[vgl.][S.50]{Q8} und wird daher hier nicht vollumfänglich dargestellt.
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Ausgang für die nationale Regelung ist die \ac{SE-RL}. Die Mitbestimmung läuft nach dieser in drei kaskadierenden Prinzipien ab. \parencite[vgl.][S.50]{Q8}
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Zunächst greift gemäß \citetitle[Erwägungsgrund 7][]{Q15} das \textit{Vorher-Nachher-Prinzip}. Dieses gebietet nach einer Günstigkeitsregelung den Erhalt des vor der Gründung der \ac{SE} bestehenden Status. So sind einerseits Mitbestimmungsrechte sind nicht gegen den Willen der Mehrheit der Arbeitnehmerschaft zu abzubauen. Andererseits ist die Einführung dieser auch nicht erforderlich, sofern sie nicht bereits vor der Gründung der \ac{SE} bestanden. \parencite[vgl.][S.50]{Q8}
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Als zweites Prinzip greift nach \citetitle[Art.3 bis 6][]{Q15} die \textit{Verhandlungslösung}. Ein von der Mitarbeiterschaft gebildetes \textit{besonderes Verhandlungsgremium} soll dabei mit der Unternehmensseite Mitbestimmungsrechte aushandeln \parencite[vgl.][S.50]{Q8}. Das Verfahren ist im Detail sehr komplex und langwierig \parencite[vgl.][S.50]{Q8} und wird daher hier nicht näher dargestellt.
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Scheitern die Verhandlungen nach dem dritten Prinzip, oder führen innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg, gebietet \citetitle[Art.7 Abs.1 UAbs.2 Buchst.b][]{Q15} die Einführung einer \textit{Auffangregelung}. Diese ist im Anhang der \ac{SE-RL} aufgeführt.
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% -- Monoistische SE
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\subsection{Die monoistische SE}
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\label{sec:Die monoistische SE}
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% -- Struktur der monistischen SE --
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Die Struktur der monoistischen Ausprägung der \ac{SE} ist vergleichbar mit der monoistischen Board Struktur \parencite[vgl.][S.12]{Q9}, wie sie in Kapitel \ref{sec:Das monoistische System} ab Seite \pageref{sec:Das monoistische System} bereits dargestellt wurde. Eine vereinfachte Darstellung der \ac{CG}-Struktur der monoistischen SE kann der Abbildung \ref{fig:Abb04} auf Seite \pageref{fig:Abb04} entnommen werden.
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Im Folgenden wird zunächst auf die Struktur der monstischen \ac{SE} in Deutschland eingegangen, bevor wesentliche Unterschiede zum dualistischen System herausgearbeitet werden.
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Das deutsche Regularium bis zur Einführung der \ac{SE} keine monoistischen Strukturen kannte, hat der Gesetzgeber umfangreiche Anpassungen und Erweiterungen im Rahmen seiner Regelungsbevollmächtigung nach \citetitle[Art.43 Abs.4][]{Q11} vorgenommen. Diese finden sich in den \citetitle[§§20 bis 49][]{Q12} und ersetzen die anderweitig gültigen Regelungen der \citetitle[§§76 bis 116][]{Q7}. \parencite[vgl.][S.12]{Q9}
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Das zentrale Organ der \ac{SE} ist der \textit{Verwaltungsrat} (\citetitle[vgl. §20][]{Q12}). Dieses ist nach \citetitle[Art.43 Abs.1][]{Q11} mit der Geschäftsführung betraut. Abweichend von der europäischen Regelung führt der deutsche Gesetzgeber im Einklang mit \citetitle[Art.43 Abs.1 Satz 2][]{Q11} gemäß \citetitle[§40 Abs.2 Satz 1][]{Q12} eine Funktionstrenung für die deutsche \ac{SE} ein. Es wird zwischen der \textit{Geschäftsführungsfunktion} und der \textit{Leitung- sowie Überwachungsfunktion} unterschieden. Die Unterscheidung ist in der \textit{Geschäfts- verteilung} genau geregelt \parencite[vgl.][S.13]{Q9}. Dem Verwaltungsrat fällt nach der deutschen Regelung die zweite Funktion zu. Die erste Funktion fällt den neu eingeführten \textit{geschäftsführenden Direktoren} zu. (\citetitle[vgl. §40 Abs.2 Satz 1][]{Q12})
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Der Verwaltungsrat leitet nach \citetitle[§22 Abs.1][]{Q12} die Gesellschaft, legt die Grundlinien ihrer Tätigkeit fest und überwacht deren Umsetzung. Leitung bezieht sich nach \citetitle[Art.38; Art.43][]{Q11} dabei auf Grundsatzentscheidungen und die Maßnahmen zur Umsetzung dieser.
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Greift die Mitbestimmung, so besteht der Verwaltungsrat nach \citetitle[Art.11 Abs.2][]{Q11} aus mindestens drei Mitgliedern. Darüber hinausgehende Regelungen können in der Satzung der \ac{SE} festgelegt werden \parencite[vgl.][S.51]{Q8}. Zusammensetzung und Bestellung entspricht im übrigen der dualistischen \ac{SE} \parencite[vgl.][S.13]{Q9}.
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Die geschäftsführende Direktoren werden vom Verwaltungsrat bestellt und nehmen die Geschäfts- führungsfunktion war. Sie können (zum Teil) sowohl aus dem Verwaltungsrat stammen, als auch von außerhalb. \parencite[vgl.][S.14]{Q9} Geschäftsführende Direktoren sind voll vertretungsbefugt nach \citetitle[§44 Abs.1][]{Q12}.
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Dem Verwaltungsrat verbleiben trotz der Trennung von Geschäftsführungs- und Leitungskompetenz Einflussmöglichkeiten. So kann er in angemessenen Grenzen den geschäftsführenden Direktoren Vorgaben zur Geschäftsführung machen. Im Einzelfall kann er darüber hinaus über Weisungen oder eigenes geschäftsführendes Handeln direkten Einfluss auf die Geschäftsführung der \ac{SE} nehmen. \parencite[vgl.][S.14]{Q9}
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\begin{figure}
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\centering
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\caption{\textit{Vereinfachte CG Struktur der monoistischen SE}}
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\includegraphics[width=\textwidth]{Abb04_Die monoistische SE} \\
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Eigendarstellung
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\label{fig:Abb04}
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\end{figure}
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% -- Unterschiede SE & AG --
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Im Folgenden wird näher auf die Unterschiede zwischen der monoistischen \ac{SE} und dem dualistischen System eingegangen.
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Ein aus \ac{CG}-Sicht bedeutender Unterschied findet sich im Zusammenwirken von Verwaltungsrat und Geschäftsführenden Direktoren. Der Verwaltungrat trifft bei der monoistischen \ac{SE} Grundsatzentscheidungen und ist darüber hinaus nach \citetitle[§44 Abs.2][]{Q12} direkt weisungsbefugt gegenüber den geschäftsführenden Direktoren. Diese hirarchische Struktur besteht im dualistischen System nicht. Bei diesem beschränken sich die Einflussmöglichkeiten des Kontrollorgans auf die Leitung des Unternehmens weitgehend auf die zustimmungspflichtigen Entscheidungen sowie auf die Beratungsfunktion, wie in Kapitel \ref{sec:Kontrollkompetenz des Aufsichtsrates} ab Seite \pageref{sec:Kontrollkompetenz des Aufsichtsrates} ausführlich dargestellt. \parencite[vgl.][S.15]{Q9}
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Einen weiteren wichtigen Unterschied stellt die personelle Trennung von Kontroll- und Aufsichtsorgan dar, die bei der monoistischen \ac{SE} nach \citetitle[§40 Abs.1][]{Q12} weniger strikt gestaltet ist. So ist den Mitgliedern des Verwaltungsrates erlaubt, zusätzlich geschäftsführender Direktor zu sein. Dies gilt, solange wenigsten die Hälfte des Verwaltungsrates nicht aus geschäftsführenden Direktoren besteht. \parencite[vgl.][S.15]{Q9}
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Zuletzt ergeben sich aus den weiterreichenden Einflussmöglichkeiten des Verwaltungsrates auf die Geschäftsführung gleichermaßen weiterführende Einflussmöglickeiten der Arbeitnehmervertretung. Das gilt insofern, als wenn bei der spezifischen monoistischen \ac{SE} die gesetzlichen Grenzwerte zur Mitbestimmung durch die Mitarbeiterschaft überschritten werden. \parencite[vgl.][S.15]{Q9}
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\section{Hauptteil}
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\subsection{Bedeutung der Corporate Governance}
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Hier muss ich darstellen, was CG ist und wieso das wichtig ist
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\subsection{Dimensionen von Corporate Governance Systemen}
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Hier kommt das hin, was im Skript in Kapitel 5.1 erklährt wird. U.a. eben die internen und externen Mechanismen, die im CI Kontext eine Rolle spielen
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\subsection{Monoistische versus dualistische Systeme}
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Hier werden das monoistische System erklährt und dem dualistischen System gegenüber gestellt. Erklährt werden Aufbau und Wichtige Abläufe analog zum Skript Kapitel 5.2.
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\subsection{Corporate Governance Codes / DCGK Regelungen}
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Hier kurz einige Beispiele erwähnen (u.a. Global Compact, Angloamerikanische Ansätze und EU Ansätze)
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Anschließend und Hauptsächlich über den DCGK sprechen. Was ist das und welche verbindlichkeit hat er.
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\subsection{Regulierungspraxis}
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Hier ggf. einen Paragrafen zur Praxis einfügen
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\section{Corporate Governance in Deutschland}
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\section{Implikationen der Einführung der europäischen Aktiengesellschaft für das deutsche Corporate Governance System}
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% ---- Chapter 1 - Das dualistische Systhem in DE
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\subsection{Diskussion}
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Im Folgenden werden zwei Aspekte des deutschen, dualistischen \ac{CG}-Systems kurz diskutiert.
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Mallin merkt zum deutschen dualistischen \ac{CG}-System positiv an, dass durch die strikte organisatorische Trennung der Leitungs- und Managementfunktionen von den Kontroll- und Treuhandfunktionen die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats gesichert wird \parencite[vgl.][S.215]{Q304}.
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Darüber hinaus begrüßt sie, dass durch die Abbildung der Interessenlagen unterschiedlicher Stakeholder im Aufsichtsrat der Aufbau langfristiger Beziehungen zu diesen Gruppen sowie die Berücksichtigung ihrer Interessen gefördert wird \parencite[vgl.][S.215]{Q304}.
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\section{Einleitung}
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% -- Relevanz des Themas --
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Dem deutschen \ac{CG}-System, wie es in der \ac{AG} zu finden ist, liegt das dualistische System zugrunde \parencite[vgl.][S.49]{Q8}. Mit der Einführung der im Kern monoistischen \ac{SE} im Jahr 2004 durch die europäische Kommission wurde der deutsche Gesetzgeber vor eine Herausforderung gestellt \parencite[vgl.][S.51]{Q8}. Bei der Umsetzung der \ac{EU}-Norm in nationales Recht und der Entwicklung einer deutschen Form der \ac{SE} aus der durch die \ac{EU} vorgegebenen Grundstruktur waren Erweiterungen und Anpassungen des deutschen \ac{CG}-Systems notwendig. Trotz weitreichendem nationalem Gestaltungsspielraum verbleibt für die \ac{SE} in Deutschland die Möglichkeit zur Wahl einer monoistischen \ac{CG}-Struktur \parencites[vgl.][S.10]{Q9}[vgl.][S.51]{Q8}.
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Gegenstand dieser Hausarbeit ist die Darstellung beider konkurrierender Systeme sowie der Anpassungen und Ergänzungen des deutschen \ac{CG}-Systems im Kontext der Einführung einer deutschen \ac{SE}.
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% -- --------------- --
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% -- Problemstellung
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Die Problem- bzw. Aufgabenstellung umfasst zwei Teile. Zunächst soll im Detail das dualistische \ac{CG}-System in Deutschland einschließlich der Regulierungspraxis dargestellt werden. Anschließend soll aufgezeigt werden, inwiefern die Einführung der \ac{SE} zu Veränderungen im deutschen \ac{CG}-System geführt hat.
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% -- Aufbau der Arbeit --
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Der erste Teil der Arbeit widmet sich der ersten Aufgabenstellung. Zunächst werden die einschlägigen Regularien, welche das deutsche \ac{CG}-System bilden, kurz umrissen und in ihrer Bedeutung eingeordnet. Anschließend wird das dualistische \ac{CG}-System aus eben jenen Regularien herausgearbeitet. Damit ergibt sich ein detailiertes Bild des dualistischen \ac{CG}-Systems sowie der Regulierungspraxis in Deutschland.
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Der zweite und dritte Teil der Arbeit widmen sich der zweiten Aufgabenstellung.
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Da beide Formen der deutschen \ac{SE} über Abwandlungen und Erweiterungen aus der auf dem monoistschen \ac{CG}-System basierenden europäischen Grundform der \ac{SE} hervorgehen, wird im zweiten Teil der Arbeit zunächst das monoistische \ac{CG}-Systems dargestellt. Damit wird der notwendige Kontext für den dritten Teil der Arbeit geschaffen. Auch werden einige Aspekte des monoistischen wie des dualistischen Systems kurz diskutiert.
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Im dritten Teil der Arbeit werden analog zum ersten Teil zunächst die einschlägigen Regularien, welche das \ac{CG}-System der deutschen \ac{SE} vorgeben, kurz umrissen und in ihrer Bedeutung eingeordnet. Anschließend werden beide Formen der deutschen \ac{SE} sowie deren \ac{CG}-Systeme detailiert aus diesen Regularien herausgearbeitet. Dabei werden das dualistische und das monoistische System der \ac{SE} sowie der \ac{AG} gegenübergestellt. Im Einklang mit der Aufgabenstellung stehen im dritten Teil der Arbeit die Ergänzunge und Abweichungen des deutschen \ac{CG}-Systems entlang der zuvor dargestellten Regularien im Fokus.
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Die Arbeit endet mit einem Fazit. Es wird diskutiert, inwieweit diese Hausarbeit die Problem- bzw. Aufgabenstellungen beantworten konnte. Außerdem werden weiterführende Überlegungen angestellt und Potenziale für aufbauende Problemstellungen eruiert.
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\section{Fazit}
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In Bezug auf den ersten Teil der Problemstellung konnte das deutsche (dualistische) \ac{CG}-System entlang der einschlägigen Rechtsnormen im Detail herausgearbeitet werden (vgl. Kapitel \ref{sec:Rechtliche Einordnung}; \ref{sec:Das dualistische System}). Die Hausarbeit ist dabei vordringlich auf die Ebene der Unternehmensführung eingegangen und hat sich intensiv mit den Beziehungen der drei Hauptorgane des deutschen dualistischen \ac{CG}-Systems (Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung) beschäftigt. Die wesentlichen Grundzüge der Einfluss- und Konmtrollmöglichkeiten der Arbeitnehmerschaft als weiterem relevanten Stakeholder wurden ebenfalls angeschnitten.
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In den Fokus genommen wurden zudem der Umgang mit Interessenkonflikten sowie die Kontrollkompetenz und die Einflussmöglichkeiten des Aufsichtsrates (vgl. Kapitel \ref{sec:Kontrollkompetenz des Aufsichtsrates}; \ref{sec:Interessenkonflikte})
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In Bezug auf den zweiten Teil der Problemstellung wurden Ergänzungen und Abweichungen des deutschen \ac{CG}-Systems entlang der für die deutschen Formen der \ac{SE} einschlägigen Regularien detailliert aufgezeigt (vgl. Kapitel \ref{sec:Chapter 3}). Dabei erfolgte nicht nur eine Betrachtung der Ergänzungen und Anpassungen der bereits in Teil eins der Arbeit dargestellten Rechtsnomen, sondern auch eine Analyse und Aufbereitung der geltenden \ac{EU}-Normen (vgl. Kapitel \ref{sec:Rechtliche Einordnung 2}). Diese detailierte Analyse entlang der gültigen Normen sowie der beiden Ausprägungen der deutschen \ac{SE} stellt den Fokus der Arbeit wie auch der Problemstellung dar.
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Über die Problemstellung hinausgehend wurde mit dem zweiten Teil der Arbeit ein für das Verstädnis des Lesers relevanter Kontext beleuchtet. Da es sich bei den beiden Formen der deutschen \ac{SE} zwar um auf dem monoistischen System basierende Unternehmensformen handelt, die jedoch stark abgewandelt und ergänzt wurden (vgl. Kapitel \ref{sec:Chapter 3}) wurde zusätzlich die monoistische System der \ac{CG} in seiner abstrakten Form dargestellt (vgl. Kapitel \ref{sec:Chapter 3}).
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Ebenfalls weiterführend wurden die dualistische und monoistische Form der deutschen \ac{SE} sowie die \ac{AG} gegenübergestellt (vgl. Kapitel \ref{sec:Die dualistische SE}, \ref{sec:Die monoistische SE}).
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Insgesamt ergibt sich damit ein sehr detailiertes Bild der wichtigsten, namensgebenden Ebenen der dualistischen und monoistischen \ac{CG}-Systeme, sowie der \ac{CG}-Systeme der beiden Ausprägungen der deutschen \ac{SE}. Der intensive Fokus auf dieser Ebene sowie der Fokus entlang der einschlägigen Rechtsnormen wurde im Kontext der beiden Aufgabenstellungen bewusst ausgewählt um einerseits den Hauptunterschied zwischen dem dualistischen System und dem monoistischen System besonders deutlich aufzeigen zu können und andererseits dem Fokus beider Aufgabenstellungen auf die rechtlichen Regularien zu entsprechen.
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Inhalt einer weiterführenden Arbeit könnte eine Darstellung weitere im \ac{CG}-Kontext relevanter Ebenen der \ac{AG} sowie der \ac{SE} sein. Neben dem \textit{Risk Management Prozess} könnten der \textit{Audit Prozess}, die \textit{Wirtschaftsprüfung} sowie der \textit{Revisionsprozess} im Detail dargestellt, und ihr Zusammenwirken mit den in dieser Arbeit fokussierten Organen der \ac{CG} dargelegt werden.
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Auch die in dieser Arbeit bereits detailliert dargestellte Regulierungspraxis könnte in weiteren dedizierten Arbeiten tiefgreifender, ggf. partitioniert, untersucht werden. Exemplarische Ansatzpunkte wären hier das \textit{KonTranG}, das \textit{UMAG} und das \textit{TransPuG}. Auch ließen sich zu Bedeutung und Vorschriften des \textit{HGB} und des \textit{DCKG}, welche in dieser Arbeit aufgrund ihres niedriger rechtlichen Ranges nicht im Fokus standen, weiterführende Ausarbeitungen anstellen.
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\section{Tabellen}
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249
chapters/bibliography.bib
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249
chapters/bibliography.bib
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% -- ---------------- --
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% -- Eigene Recherche --
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@article{Q1,
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title = {Das monistische System der Unternehmensleitung in der SE},
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author = {Menjucq, Michel},
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doi = {doi:10.1515/zgre.2003.025},
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||||
journal = {Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht},
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||||
number = {5-6},
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||||
volume = {32},
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||||
year = {2003},
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||||
pages = {679-687}
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}
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@www{Q2,
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||||
title = {Mitteilung für die Presse zur heutigen Plenarsitzung der Regierungskommission},
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||||
institution = {Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex},
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||||
url = {https://www.dcgk.de/de/presse/deteilansicht/pressemitteilung-45.html},
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||||
urldate = {2022-03-08},
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||||
day = {14},
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||||
month = {06},
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||||
year = {2007}
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}
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@legislation{Q3,
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||||
title = {Deutscher Corporate Governance Kodex},
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shorttitle = {DCGK},
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||||
institution = {Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex},
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||||
day = {16},
|
||||
month = {12},
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||||
year = {2019}
|
||||
}
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||||
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||||
@legal{Q4,
|
||||
title = {Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrates der Allianz SE zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß §161 Aktiengesetz},
|
||||
institution = {Allianz SE},
|
||||
day = {16},
|
||||
month = {12},
|
||||
year = {2021}
|
||||
}
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||||
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||||
@legal{Q5,
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||||
title = {Erklärung der Continental AG nach § 161 AktG},
|
||||
institution = {Continental AG},
|
||||
month = {10},
|
||||
year = {2021}
|
||||
}
|
||||
|
||||
@legal{Q6,
|
||||
title = {Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB},
|
||||
institution = {Continental AG},
|
||||
month = {12},
|
||||
year = {2020}
|
||||
}
|
||||
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||||
@legislation{Q7,
|
||||
title = {Aktiengesetz vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), das zuletzt durch Artikel 61 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden is},
|
||||
shorttitle = {AktG},
|
||||
institution = {Bundesministerium der Justiz},
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day = {10},
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month = {08},
|
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year = {2021}
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}
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@book{Q8,
|
||||
title = {Der Aufsichtsrat Im System der Corporate Governance},
|
||||
subtitle = {Betriebswirtschaftliche und Juristische Perspektiven},
|
||||
author = {Grundei, Jens and Zaumseil, Peter},
|
||||
ISBN = {978-3-8349-3192-4},
|
||||
publisher = {Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH},
|
||||
year = {2012},
|
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edition = {1},
|
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location = {Wiesbaden}
|
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}
|
||||
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@book{Q9,
|
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title = {Die Europäische Aktiengesellschaft (SE)},
|
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subtitle = {Gründungs- und Gestaltungsoptionen},
|
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booktitleaddon = {essentials},
|
||||
author = {Schaper, Martin},
|
||||
ISBN = {978-3-658-20941-4},
|
||||
publisher = {Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH},
|
||||
year = {2018},
|
||||
edition = {3},
|
||||
location = {Wiesbaden}
|
||||
}
|
||||
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@article{Q10,
|
||||
title = {Ein Überblick übder die Europäische Aktiengesellschaft (SE) in Deutschland},
|
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author = {Brandt, Ulrich},
|
||||
ISSN = {0340-7918},
|
||||
journal = {Betriebs-Berater},
|
||||
number = {Band 8, Special 3},
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volume = {60},
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year = {2005},
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pages = {1-7}
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||||
}
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@legal{Q11,
|
||||
title = {Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)},
|
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shorttitle = {SE-VO},
|
||||
institution = {Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften},
|
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day = {8},
|
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month = {10},
|
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year = {2001}
|
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}
|
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||||
@legal{Q12,
|
||||
title = {Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)},
|
||||
shorttitle = {SEAG},
|
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institution = {Bundesministerium der Justiz},
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day = {22},
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month = {12},
|
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year = {2004}
|
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}
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||||
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@legal{Q13,
|
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title = {Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SE-Beteiligungsgesetz - SEBG)},
|
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shorttitle = {SEBG},
|
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institution = {Bundesministerium der Justiz},
|
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day = {10},
|
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month = {12},
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year = {2021}
|
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}
|
||||
|
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@legal{Q14,
|
||||
title = {Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 51 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist},
|
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shorttitle = {HGB},
|
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institution = {Bundesministerium der Justiz},
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day = {10},
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month = {08},
|
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year = {2021}
|
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}
|
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|
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@legal{Q15,
|
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title = {Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer},
|
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shorttitle = {SE-RL},
|
||||
institution = {Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften},
|
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day = {8},
|
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month = {8},
|
||||
year = {2001}
|
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}
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% -- --------------------- --
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% -- Basisliteratur Skript --
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% -- --------------------- --
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@book{Q101,
|
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title = {Unternehmensethik},
|
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subtitle = {Grundlagen und praktische Umsetzung},
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author = {Göbel, Elisabeth},
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ISBN = {9783825287702},
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publisher = {UVK Verlag},
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year = {2020},
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edition = {6},
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location = {München}
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@book{Q102,
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title = {Corporate-Governance-Management},
|
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subtitle = {Theorie und Praxis der guten Unternehmensführung},
|
||||
author = {Welde, Martin K. and Eulerich, Marc},
|
||||
ISBN = {978-3-658-34145-9},
|
||||
publisher = {Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH},
|
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year = {2021},
|
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|
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location = {Wiesbaden}
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|
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title = {Wirtschaftsethik im Management},
|
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subtitle = {Rationalität und Verantwortung in organisationalen Handlungen},
|
||||
author = {Schnebel, Eberhard},
|
||||
ISBN = {978-3-658-17563-4},
|
||||
publisher = {Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH},
|
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year = {2017},
|
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edition = {1},
|
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location = {Wiesbaden}
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}
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% -- -------------------- --
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% -- Nur Zitiert ohne PDF --
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% -- -------------------- --
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@book{Q301,
|
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title = {Unternehmensverfassung},
|
||||
subtitle = {Corporate Governance im Spannungsfeld von Leitung, Kontrolle und Interessenvertretung},
|
||||
author = {Schewe, Gerhard},
|
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ISBN = {978-3-662-58001-1},
|
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publisher = {Springer Gabler},
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year = {2018},
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|
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location = {Berlin}
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}
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@book{Q302,
|
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title = {International Standardisation of Good Corporate Governance},
|
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subtitle = {Best Practices for the Board of Directors},
|
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author = {Van den Berghe, Lutgart},
|
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ISBN = {978-1-4615-5185-0},
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publisher = {Springer Science+Business Media, B.V.},
|
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year = {1999},
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edition = {1},
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location = {Dordrecht}
|
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}
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||||
@book{Q303,
|
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title = {Aufsichtsräte und Beiräte in Deutschland},
|
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subtitle = {Rahmenbedingungen, Anforderungen, professionelle Auswahl},
|
||||
author = {Kuck, Dieter},
|
||||
publisher = {Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler | GWV Fachverlage GmbH},
|
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ISBN = {978-3-8349-9275-8},
|
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edition = {1},
|
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location = {Wiesbaden},
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year = {2006},
|
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}
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@book{Q304,
|
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title = {Corporate Governance},
|
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author = {Mallin, Christine},
|
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publisher = {OXFORD University Press},
|
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year = {2019},
|
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ISBN = {0198806760},
|
||||
edition = {6},
|
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location = {Wiesbaden}
|
||||
}
|
||||
|
||||
@book{Q305,
|
||||
title = {Die Entwicklung des deutschen Systems der Corporate Governance},
|
||||
subtitle = {Analyse und Entwicklungsdynamiken},
|
||||
author = {Pönisch, Sonja},
|
||||
publisher = {AV Akademikerverlag},
|
||||
year = {2008},
|
||||
ISBN = {3836451123},
|
||||
location = {Saarbrücken}
|
||||
}
|
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@journal{Q306,
|
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title = {Deutscher Corporate Governance Kodex},
|
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subtitle = {Ein Handbuch für Entscheidungsträger},
|
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author = {Pfitzer, Norbert and Oser, Peter},
|
||||
publisher = {Schäffer Poeschel Verlag},
|
||||
publisher = {Orth Christian},
|
||||
edition = {2},
|
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year = {2005},
|
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ISSN = {1437-8981},
|
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location = {Stuttgart}
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%\renewcommand{\familydefault}{\sfdefault} % set the default font as serif, i.e., Arial
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\begin{Large}
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Master of Business Administration
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Wirtschaftsethik und Corporate Covernance
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DLMGMWECG01
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Aufgabenstellung 2
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\vspace*{0.25cm}
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Corporate Governance in Deutschland
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\\
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\vspace*{1.25cm}
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Abgabedatum
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\today
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Studierender
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Marius Constantin Ott
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Matrikelnummer
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3202276
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Tutor
|
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\\
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\vspace*{0.25cm}
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Markus Prandini
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\listoffigures
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% Store page number & start Arabic nunbering
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% Einleitung (Fallkontext und Erklährung)
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\label{sec:Einleitung}
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\label{sec:Fazit}
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\appendix
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